Liebe Mitglieder und Gäste,
das Kabinett der Bayerischen Staatsregierung hat die Beschlüsse der Bund-Länder Konferenz eins zu eins umgesetzt und in der 8. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung festgelegt. Ziel dieser Beschlüsse ist, Kontakte auf die Dauer eines Monats auf das Notwendigste zu beschränken.
Die gute Nachricht vorweg: Es darf unter Einschränkungen weiterhin Tennis gespielt werden !
Denn die Ausübung von Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt (§10). Vielen Dank an alle in der Politik und im BTV, die zu diesem grundsätzlich positiven Ergebnis für alle Tennisspieler in Bayern beigetragen haben! Da jedoch Kontaktbeschränkungen gelten und Veranstaltungen aller Art nicht erlaubt sind, muss auch der Tennissport Abstriche hinnehmen.
- Tennisanlagen
Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden – so zum Beispiel Tennishallen oder Tennisfreiplätze. Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt.
Umkleiden und Toiletten können unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.
Das Doppelspiel in der Tennishalle und auf den Freiplätzen ist in jedem Fall verboten. Ausnahme: Alle Personen auf dem Platz sind aus einem Hausstand.
- Trainings- und Spielbetrieb
Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebenso die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren. Diese Regelungen gelten auch für die Freiplätze.
- Golfsimulator
Der Golfsimulator bleibt in Betrieb, darf aber parallel nur von max. zwei Personen benutzt werden. Es dürfen sich auch keine weiteren Personen im Raum aufhalten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.btv.de
Der Vorstand appelliert an seine Mitglieder und Gäste sich streng an die geltenden Regeln zu halten. Bei Verstoß werden wir bereits im ersten Fall ein Spielverbot verhängen.
Die Einhaltung der Regeln dient dem allgemeinen Infektionsschutz, dem Schutz der Mitglieder und Gäste des TCB und auch jedem einzelnen Mitglied selbst. Bisher ist es uns gelungen keinen bekannten Infektionsfall auf unserer Anlage beklagen zu müssen. Wenn alle weiterhin vernünftig mitmachen, haben wir die besten Chancen, dass dies auch so bleibt.
Bernhard Gress, 1. Vorsitzender im Namen des Vorstandes TC Blutenburg